Datum |
08.03.2024 | 19:00 Mitgliederversammlung Picok - Mainwiesenweg 83 |
23.03.2024 |
11:00h Stegaufbau |
05.10.2024 | Abbrummen mit der Hafengemeinschaft |
26.10.2024 |
9:00h Stegabbau für alle |
Großostheim, den 1.1.2023
Frohes Neues Jahr 2024!
Der tolle Sommer 2023 ist leider vorbei und am Steg mit Auf- und Abbau ist alles gelaufen. Dafür bedankt sich der Vorstand nochmal bei allen Helfern.
Die Vorstandschaft des WSC Aschaffenburg wünscht allen Mitgliedern und Gastliegern mit Familien ein gutes und gesundes 2024!
Bitte beachten für die Gastliegeplatzvergabe:
Bis zum 31.01.2024 muss für die Reservierung des Gastliegplatz eine Anzahlung von € 200,- erfolgen.
Durch die Anzahlung ist der Liegeplatzes dann garantiert und der Hafenmeister kann den Liegeplan erstellen.
Der restliche Betrag muss dann bis zum 31.03.2024 gezahlt werden.
Denkt bitte auch and die Zusendung der Bootshaftpflicht.
Wir freuen uns auf das neue Jahr, um Euch alle wieder an unserer schönen Steganlage begrüßen zu können. Richtet und poliert Eure Boote - der Winter geht schneller vorbei als man denkt....und Corona auch!
Bis bald,
Euer Vorstand
Reinhard Will
Michael Gesell
Unsere Bankverbindung IBAN:DE83 7956 2514 0001 0790 50 BIC:GENODEF1AB1 Raiffeisenbank Aschaffenburg
HAFEN UND STEGORDNUNG
Stand Februar 2016
Ein geordneter Ablauf der Hafen- und Steganlage ist nur durch Mitwirkung aller Benutzer und Beteiligten mit größter
gegenseitiger Rücksichtnahme möglich.
Die in dieser Hafen- und Stegordnung aufgeführten Hinweise incl. Anordnungen sind daher genauestens zu beachten und bindend für jeden Benutzer.
1. Kinder und Gäste
Das Betreten der Steganlage von Mitglieder und Gäste des WSC Aschaffenburg eV geschieht auf eigene Gefahr. Eltern haften für ihre Kinder. Für Unbefugte ist das Betreten der Steganlage
verboten.
Kinder müssen, soweit sie Nichtschwimmer sind, eine Schwimmweste tragen. Die Eltern sind dafür verantwortlich und verpflichtet.
Bei Nichtbeachtung kann der Vorstand und auch jedes Vereinsmitglied einen Stegverweis für Eltern und Kind erteilen, egal ob es ein Vereinsmitglied, ein Gastlieger oder ein geladener Gast ist. Ist das Verhalten der angesprochenen Personen nicht konform mit der Stegordnung und wird die Aufforderung den Steg zu verlassen nicht befolgt, droht eine Anzeige wegen Hausfriedensbruch.
2. Liegeplätze
Boote dürfen nur in den vom Stegwart zugewiesen Festmacherplätzen vertäut werden.
Boote, die am Steg für die gesamte Saison einen festen Liegeplatz haben, müssen dem Vorstand zu Beginn der Jahressaison noch vor dem Belegen des zugewiesenen Liegeplatzes, einen
Haftpflicht-Versicherungsnachweis vorlegen.
Die Abgabe einer Kopie des Versicherungsnachweises für das laufende Jahr genügt, wenn das Original mit vorgezeigt wird. Eine Liegeplatzvergabe kann nicht ohne den Versicherungs-Nachweis erfolgen.
Ein Liegeplatz für Zweitboote (z.B. Schlauchboote) ist wie alle Liegeplätze kostenpflichtig, es sei denn, es sind die
dafür vom Vorstand zugewiesene kostenreduzierte Plätze zu belegen.
Jedem Vereinsmitglied steht nur ein Bootsliegeplatz mit vergünstigten Gebühren zu. Jeder weitere Liegeplatz ist mit dem Betrag für Gastlieger zu bezahlen.
Um die Vergabe von Liegeplätze optimal zu gestalten, ist eine Reservierung in Form einer Anzahlung von 20% der Jahresgebühr bis spätesten 31,Januar zu leisten. Bei Überschreitung des Termins ist die
Vergabe eines Liegeplatzes nicht mehr oder nur bedingt möglich.
Es dürfen keine Zweitboote in nicht belegten Boxen geparkt werden, schon gar nicht, wenn die Boxen (Liegeplätze) vermietet sind. Es ist auch keine Untervermietung der bezahlten Boxen gestattet.
3. Benutzung des Steges und des Bootshauses
Die Türen zur Steganlage und dem Bootshaus sind zum Schutze des Eigentums der Liegeplatzinhaber stets verschlossen zu halten.
Das Bootshaus kann nur mit Zustimmung des Vorstandes für persönliche und nicht vereinskonforme Veranstaltungen
kostenpflichtlich genutzt werden. Jegliche Veranstaltung oder Versammlung muß dem Vorstand vorher gemeldet werden.
Eine zweckfremde Nutzung der Steganlage, sowie des Bootshauses, als Lagerstätte von diversen Dingen, (z.B. Müll, Getränkekästen, Ausrüstungsgegenstände jeglicher Art, Werkzeuge), die nichts mit
dem eigentlichem Sinn des Bootfahrens zu tun haben, sind nicht gestattet.
4. Sauberkeit
Die Steganlage, sowie das Bootshaus sind schonend zu behandeln und sauber zu halten. Für Schäden haftet der Verursacher in vollen Umfang.
5. Rauchen, Feuer, Grillen
Rauchen ist auf eigene Verantwortung erlaubt. Grillen auf offenem Feuer und Schweißen sind auf der gesamten Anlage verboten. Grillen ist auf dem dafür vorgesehenen Platz erlaubt (Tisch auf der
Veranda.)
6. Tanken
Das Betanken von Booten darf wegen der Gefahr von elektrostatischer Aufladung nur mit geerdeten Metallkanistern oder Kunststoffkanistern erfolgen. Das Aus- oder Überlaufen von
Treibstoff muss durch geeignete Maßnahmen verhindert werden.
Nichtbeachtung hat Strafverfolgung durch die zuständige Behörde zur Folge.
7. Gas an Bord
Gasanlagen an Bord müssen in sicherem Zustand sein und den gesetzlichen Vorschriften entsprechen. Die vorgeschriebenen Prüfungsintervalle sind einzuhalten.
8. Reinigen der Boote
Das Reinigen von Booten darf nur mit Wasser, ggf. unter Zusatz von Neutralseife erfolgen. Die Verwendung von oberflächenaktiven Tensiden zur Bootsreinigung ist strengstens verboten.
9. Abfall und Entsorgung
Es ist peinlichst darauf zu achten, dass keine Bootsabfälle ins Wasser gelangen. Für die ordnungsgemäße Entsorgung der anfallenden Abfälle auf Boot, Steg und Bootshaus hat jeder selbst zu
sorgen. Sondermüll und Altöle sind ebenfalls sofort selbst zu entsorgen.
10. Umweltschutzverpflichtung
Die Mitglieder und Gastlieger des Vereins bekennen sich zu den Umweltschutzprinzipien des Wassersports. Dazu gehören insbesondere die Beachtung der „Zehn goldenen Regeln für das Verhalten der
Wassersportler in der Natur“, die Reinhaltung des Wassers, die ordnungsgemäße Entsorgung sämtlicher Abfälle und der Schutz der Natur im gesamten Hafengebiet.
11. Toilletten und Tanks
Die Benutzung von Seetoiletten oder das Entleeren von Fäkalientanks im Hafenbereich ist verboten.
12. Lärm
Jede Art von Lärmbelästigung ist zu vermeiden.
13. Sog und Wellenschlag
Im gesamten Bereich der Steganlage und im Hafen ist mit reduzierter und angemessener Geschwindigkeit zu fahren. In jeden Fall ist Sog und Wellenschlag zu vermeiden. Der Bootsverkehr im Hafen
unterliegt den Vorschriften der B.Sch.Str.O.
14. Haftung
Jeder Bootseigner haftet für Schäden, die durch ihn oder durch sein Boot entstehen.
Rennen auf der Steganlage ist wegen Sturz und Verletzungsgefahr nicht erlaubt.
Der Verein, insbesondere der Vorstand des Vereins, haften nicht für Schäden oder Verstöße von Mitgliedern, Gastlieger, Gästen oder Dritten, die gegen diese Ordnung, geltende Verordnungen des
Gesetzgebers und geltende Gesetzen verstoßen.
Der Vorstand